Mai
06
    
Posted (admin) in News on Mai-6-2009

Wie der MDR Online heute berichtete bleiben Dreifachnamen und Vierfachnamen in Deutschland weiterhin verboten. Es ist also nicht möglich wenn einer der Ehepartner schon einen Doppelnamen hat, noch einen weiteren Namen anzufügen und so einen dreifachnamen zu kreieren.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Dienstag ein entsprechendes Verbot. Die Karlsruher Richter erklärten, die seit 1993 geltende Beschränkung auf höchstens zwei Namen verletze das Persönlichkeitsrecht nicht.

Ein Paar das einen Dreifachnamen, auch aufgrund ihres Berufsbildes und der Bekanntheit derer Namen annehmen wollte, wurde zurückgewiesen. Auch wollte Sie die Verbundenheit zu den Kindern aus erster Ehe damit zeigen. Doch das half alles nichts und die Klage wurde abgewiesen.

Es bleibt also weiterhin dabei, das Ehepaare maximal einen Doppelnamen bilden und annehmen dürfen.

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