Mai
06
    
Posted (admin) in News on Mai-6-2009

Bei einer Hochzeit auf dem Sterbebett ist nicht immer von einer Hochzeit aus finanziellen Aspekten die Rede. Auch aufgrund eines letzten Liebesbeweises heiraten manche Paare noch kurz vor dem Lebensende z.B. bei einem Krebskranken. Rententräger dürfen bei solchen Hochzeiten, die wie wir es finden gut und gerne stattfinden dürfen, nicht automatisch davon ausgehen, das es sich um eine Versorgungsehe handelt entschied das Bundessozialgericht laut n-tv vor kurzem. Dieses Urteil findet unsere volle Zustimmung.

2002 trat eine Regelung in Kraft die besagt, das es nur dann Witwenrente oder Witwerrente gibt, wenn die Ehe vor dem Tod länger als ein Jahr bestanden hat. Das BSG sagt nun aber ganz klar, das dies im Streitfall geprüft werden muss, ob die Ehe nur aus Versorgungsgründen geschlossen wurde oder ob die Liebe im Vordergrund stand.

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