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Posted (admin) in News on Dezember-15-2008

Künftig soll man in Deutschland auch wenn vorab keine Standesamtliche Hochzeit geschlossen wurde kirchlich heiraten können. Es gab bisher ein Gesetz das Pfarrer und Priester eine Straftat begehen wenn Sie eine Kirchliche Trauung vollziehen ohne das vorab standesamtlich getraut wurde.

Dieser Punkt wird ab 01.01.2009 aus dem Gesetz gestrichen. Die Süddeutsche Zeitung brachte bereits einen Bericht welcher von den zuständigen Innenpolitikern und Koalitionsfraktionen bestätigt wurde.
Sollte man sich dazu entscheiden diesen Weg zu gehen sollte man aber wissen das man trotzdem nur als verheiratet gilt wenn man standesamtlich getraut wurde. Die Evangelische Kirche in Deutschland will aber trotzdem die Standesamtliche Hochzeit als Vorraussetzung für die Kirchliche Trauung beibehalten, da Sie der Meinung sind das dieses seit ewigen Jahren geltende System und Tun bis jetzt immer gut funktioniert hat und akzeptiert wurde, so Präsident des EKD-Kirchenamts, Hermann Barth.

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